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fux
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  4. Photovoltaik 2025 – steuerfrei, Kleinunternehmer oder EÜR?

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Thema: Photovoltaik 2025 – steuerfrei, Kleinunternehmer oder EÜR?

650
Gugelhupf

offline

Rank 7

Beiträge 409

13.05.2025

Servus! Ich habe auf meinem Einfamilienhaus eine PV-Anlage installiert und speise Überschuss ein.
Nun lese ich überall von Steuerfreiheit bis 30 kWp, 0 % Umsatzsteuer auf Kauf seit 2023 und gleichzeitig Hinweisen zu EÜR, Kleinunternehmerregelung usw.
Da die Inbetriebnahme erst 2025 erfolgt ist, möchte ich alles von Anfang an korrekt aufsetzen und keine Schritte beim Finanzamt vergessen.
Parallel interessiert mich, ob und wann überhaupt Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch anfällt bzw. ob ich besser Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer wähle.
Außerdem höre ich immer wieder, dass ab insgesamt 100 kWp pro Person zwingend eine EÜR erforderlich ist, ich aber mit meiner kleinen Anlage wohl darunter liege.
Wie gehe ich 2025 konkret vor (Anmeldung, USt-Status, EÜR ja/nein), und gibt es eine einfache, praxistaugliche Lösung für die Steuererklärung speziell für Photovoltaik?

15.09.2025 | 11:05
649
Badabum

offline

Rank 7

Beiträge 398

13.05.2025

Tach!  Also für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt seit 2022 keine Einkommensteuer mehr an; Anschaffung, Lieferung und Installation sind seit 2023 zudem mit 0 % Umsatzsteuer begünstigt.

Eine EÜR wird erst zwingend, wenn die Summe Deiner Anlagen je Person 100 kWp überschreitet oder wenn Du außerhalb dieses Rahmens gewerbliche Konstellationen hast; mit einer kleinen Anlage brauchst Du sie in der Regel nicht.
Beim USt-Status lohnt oft der Start in der Regelbesteuerung (Vorsteuerabzug) und der spätere Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach einigen Jahren; nutzt Du dauerhaft fast den gesamten Strom selbst (>90 %), entfällt meist die USt-Pflicht auf den Eigenverbrauch.

Für die Umsetzung ist https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/photovoltaikanlage-steuererklaerung-oder-steuerfrei/ praktisch: Die Erklärung wird elektronisch abgegeben, und smartsteuer bietet einen eigenen Interview-Bereich speziell für PV-Betreiber.
Du aktivierst das Modul unter »Allgemeines« → »Einkünfte von Steuerpflichtiger/Ehemann« → »Selbstständige, Gewerbe« (Feld „Photovoltaikanlage“) und legst, falls erforderlich, die EÜR unter „Gewerbebetrieb“ an – am Ende übermittelst Du alles komplett digital ans Finanzamt.


15.09.2025 | 12:20

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