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fux
NAME: fux
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  4. Unklarheiten bei Ausnahmen der Zeiterfassung 2025

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Thema: Unklarheiten bei Ausnahmen der Zeiterfassung 2025

584
sofa

offline

Rank 1

Beiträge 21

21.01.2025

Übrigens scheint es vielen Unternehmen so zu gehen dass die Übergänge zwischen normalen Angestellten und leitenden Kräften nicht immer klar erkennbar sind. Oft hilft es deshalb sich streng an die gesetzliche Definition zu halten und zusätzlich intern festzulegen welche Aufgaben als echte Führungsverantwortung gelten. Sobald diese Kriterien eindeutig sind lässt sich die Zuordnung der Mitarbeiter deutlich leichter und nachvollziehbarer gestalten.

26.11.2025 | 12:48
582
siaenko

offline

Rank 1

Beiträge 20

20.01.2025

Hi, wir standen vor kurzem vor derselben Frage weil wir zunächst dachten dass unsere Projektleiter automatisch zu den Ausnahmen gehören könnten. Erst nachdem wir uns die Vorgaben aus EuGH und BAG genauer angesehen haben wurde klar dass nur wirklich leitende Angestellte im juristischen Sinn und Selbstständige ausgenommen sind während alle anderen Zeiten dokumentieren müssen selbst wenn sie viel Entscheidungsfreiheit haben. Besonders hilfreich fand ich Zeiterfassung Pflicht Ausnahmen weil dort übersichtlich beschrieben wird wie die Abgrenzung funktioniert und welche Gruppen tatsächlich nicht unter die Pflicht fallen.

26.11.2025 | 12:26
585
bertoto

offline

Rank 1

Beiträge 20

21.01.2025

Hallo zusammen, ich versuche gerade zu verstehen welche Mitarbeitergruppen wirklich von der Erfassungspflicht ausgenommen sind weil wir ab 2025 alle internen Abläufe anpassen müssen. Laut den aktuellen Infos gilt die Pflicht ja grundsätzlich für alle Beschäftigten egal ob Vollzeit Teilzeit oder im Homeoffice aber dann liest man wieder dass leitende Angestellte nach §5 Abs3 BetrVG und Selbstständige nicht betroffen sind. Jetzt bin ich unsicher wie wir Personen einordnen sollen die zwar Verantwortung tragen aber nicht eindeutig in diese Kategorien fallen. Vielleicht hat jemand das bereits geprüft.

26.11.2025 | 12:22

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